Für Chargen und Ämter
Aufgaben wandern mit dem Amt
Aufgaben hängen am Amt, nicht an der Person. Wer das Amt übernimmt, übernimmt auch die offenen Aufgaben. Nichts geht beim Chargenwechsel verloren.
Aufgabe dem Amt geben
Leg eine Aufgabe an und wähle als Zuständigen ein Amt, zum Beispiel Hauswart. Sie erscheint bei der Person, die das Amt gerade hat.
Persönliche Aufgaben
Für Dinge, die nur eine Person betreffen, wählst du die Person. Diese Aufgaben bleiben bei ihr, auch wenn sich ihr Amt ändert.
Wiederkehrende Aufgaben
Im Amtsbuch legst du fest, was regelmäßig anfällt: wöchentlich, monatlich oder einmal im Semester. Chargenbuch legt die Aufgabe rechtzeitig an.
Chargenwechsel
Ab dem Tag, an dem die neue Amtszeit beginnt, sieht der Nachfolger alle offenen Aufgaben des Amts. Erledigte bleiben als Verlauf im Amtsbuch.
Ist ein Amt unbesetzt, sieht die Vertretung seine Aufgaben. Gibt es keine, landen sie beim Senior.
Überfällig ist eine Aufgabe, wenn ihr Datum vorbei ist; niemand muss sie so markieren.
Passend dazu
Amtsübergabe und VertretungEin Amt wechselt zu einem festen Datum. Bis dahin bereiten Vorgänger und Nachfolger die Übergabe gemeinsam vor. Fällt jemand aus, springt eine Vertretung ein.Lesen Protokoll schreiben und Vorschläge prüfenAus dem Protokoll wird Arbeit: Chargenbuch findet Beschlüsse, Aufgaben, Termine, Wahlen und Umlagen im Text. Chargenbuch schlägt vor, der Schriftwart entscheidet.Lesen Wer sieht wasJedes Mitglied sieht, was es für den Alltag braucht. Mehr Rechte kommen nur mit einem Amt, und nur so lange, wie die Amtszeit läuft.Lesen