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Für Chargen und Ämter

Aufgaben wandern mit dem Amt

Aufgaben hängen am Amt, nicht an der Person. Wer das Amt übernimmt, übernimmt auch die offenen Aufgaben. Nichts geht beim Chargenwechsel verloren.

  1. Aufgabe dem Amt geben

    Leg eine Aufgabe an und wähle als Zuständigen ein Amt, zum Beispiel Hauswart. Sie erscheint bei der Person, die das Amt gerade hat.

  2. Persönliche Aufgaben

    Für Dinge, die nur eine Person betreffen, wählst du die Person. Diese Aufgaben bleiben bei ihr, auch wenn sich ihr Amt ändert.

  3. Wiederkehrende Aufgaben

    Im Amtsbuch legst du fest, was regelmäßig anfällt: wöchentlich, monatlich oder einmal im Semester. Chargenbuch legt die Aufgabe rechtzeitig an.

  4. Chargenwechsel

    Ab dem Tag, an dem die neue Amtszeit beginnt, sieht der Nachfolger alle offenen Aufgaben des Amts. Erledigte bleiben als Verlauf im Amtsbuch.

Ist ein Amt unbesetzt, sieht die Vertretung seine Aufgaben. Gibt es keine, landen sie beim Senior.
Überfällig ist eine Aufgabe, wenn ihr Datum vorbei ist; niemand muss sie so markieren.

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